Diese Erklärung gilt für die Internet-Seite der Kreissparkasse Tuttlingen.
Auf der Internet-Seite gibt es Informationen und Dienst-Leistungen.
Die Kreissparkasse Tuttlingen möchte, dass alle Menschen sie gut nutzen können.
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Es gibt zwei Gesetze für mehr Barriere-Freiheit.
Die Gesetze heißen:
Die Abkürzung ist L-BGG.
Die Abkürzung ist BFSG.
Die Kreissparkasse Tuttlingen muss besonders auf Barriere-Freiheit achten, weil:
Das heißt: Die Kreissparkasse Tuttlingen muss beide Gesetze beachten.
So können alle Menschen die Angebote nutzen.
Es gibt Gesetze zur Barriere-Freiheit.
An diese Gesetze muss sich die Kreissparkasse Tuttlingen halten.
Die Regeln stehen in einem eigenen Dokument.
Das Dokument ist die Norm DIN EN 310 549.
Es gibt 4 Grund-Regeln:
Die Informationen sollen gut zu sehen sein.
Sie sollen auch gut zu hören sein.
Das gilt für Texte, Bilder und Töne.
Die Internet-Seite oder App muss einfach zu bedienen sein.
Sie soll auch ohne Maus oder Touch-Screen funktionieren.
Zum Beispiel nur mit der Tastatur.
Alle Informationen sollen leicht zu verstehen sein.
Texte sollen einfach geschrieben sein.
Wichtige Begriffe werden erklärt.
Die Internet-Seite oder App muss auf allen Geräten funktionieren.
Manche Menschen benutzen Hilfs-Mittel.
Sie sollen die Internet-Seite oder App gut nutzen können.
Die Kreissparkasse Tuttlingen hat die Internet-Seite getestet.
Die Internet-Seite ist teilweise barrierefrei.
Eine Barriere ist zum Beispiel:
Einige Link-Texte sind schwer zu verstehen.
Haben Sie Probleme beim Lesen der Internet-Seite?
Oder können Sie die Internet-Seite nicht gut bedienen?
Dann können Sie das Problem melden.
Auf einer Internet-Seite ist eine Barriere.
Darum ist diese Internet-Seite schwer zu benutzen.
Das können Sie melden.
Die Barriere wird nicht entfernt?
Dann hilft das Durchsetzungs-Verfahren.
Das Durchsetzungs-Verfahren hat eine Durchsetzungs-Stelle.
Die Durchsetzungs-Stelle behebt dann die Barriere.
So geht's:
1. Problem melden:
Sie sagen, was nicht funktioniert.
2. Antwort bekommen:
Leute haben die Seite gemacht.
Diese Leute sollen Ihnen helfen.
3. Sie bekommen keine Hilfe:
Dann können Sie andere Leute fragen.
Zum Beispiel die Durchsetzungs-Stelle.
Alle Menschen sollen die Internet-Seiten nutzen können.
Ohne Probleme.
Das ist das Ziel.
Landeszentrum Barrierefreiheit (Baden-Württemberg)
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Diese Erklärung wurde am 15.05.2025 erstellt und zuletzt am 20.03.2026 aktualisiert.
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