Gut, wenn Sie Wichtiges rechtzeitig und schriftlich regeln. Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf – die höchstpersönlichen Entscheidungen treffen Sie.
Die Vermögensnachfolge ist ein komplexer und sensibler Vorgang. Die Vermögensübertragung ist im Hinblick auf Wünsche und Vorstellungen vorausschauend zu planen.
Es gibt ein Gefühl von Sicherheit, den hinterbliebenen Partner oder die Kinder gut versorgt zu wissen. Allerdings sind erbrechtliche Angelegenheiten ohne weitreichende Kenntnisse nicht einfach zu gestalten.
Am besten sorgen Sie vor, indem Sie zu Lebzeiten ein Testament aufsetzen. Sonst gilt nicht Ihr Wille, sondern das gesetzliche Erbrecht. Das Testament sollte präzise auf die Situation der Hinterbliebenen abgestimmt sein. Sie wollen für Ausbildung, Studium oder das Leben auf eigenen Beinen vorsorgen? Hier sprechen wir mit Ihnen, welcher Weg der Vermögensbildung individuell am besten passt. Bei Schenkungen mit Absicherungscharakter ist die Wohnung nach dem Studium oder Altersvorsorgekapital beliebt.
Immer mehr Menschen wollen „auf ewig“ Gutes bewirken – und nicht den gesamten Nachlass den Erben hinterlassen. Dauerhafter Kapitalerhalt oder Erbschaftssteuerfreier Erwerb sind gute Gründe, zu stiften. Ob zu Lebzeiten oder von Todes wegen. Naturschutz oder Forschung, Jugendarbeit oder Altenhilfe, Kultur oder Sport und mehr – als Stifter fördern Sie Ihr Anliegen nachhaltig und wenn gewünscht regional.
Sie möchten schon zu Lebzeiten für andere vorsorgen und dabei Steuern sparen? Dann sollten Sie eine Schenkung in Betracht ziehen.
Alle zehn Jahre können Sie im Rahmen der Freibeträge schenkungssteuerfrei Vermögen übertragen. Je früher wir Sie dazu umfassend informieren können, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie. Zeit ist hier wirklich Geld.
Sie möchten selbst bestimmen, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschieht? Dann führt kein Weg an einem Testament vorbei. Sonst regelt allein die gesetzliche Erbfolge, wer wie viel erbt. Durch ein Testament können Sie Ihre Erben selbst bestimmen. Sie können z. B. Erbquoten festsetzen, Teilungsanordnungen treffen oder Auflagen anordnen.
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