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Generationenmanagement

Generationenmanagement.

Vollmachten und Verfügungen

Gut, wenn Sie Wichtiges rechtzeitig und schriftlich regeln. Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf – die höchstpersönlichen Entscheidungen treffen Sie.

  • Bankvollmacht: Sie erlaubt, ohne Wartezeit (z. B. bis zur Testamentseröffnung) auf Konten zuzugreifen und liquide zu bleiben.
  • Vorsorgevollmacht: Hier setzen Sie eine Vertrauensperson ein, die nicht gerichtlich bestellt werden muss.
  • Generalvollmacht: Sie betrauen eine einzige Person mit allen Aufgaben.
  • Betreuungsverfügung: Für den Fall der Geschäftsunfähigkeit benennen Sie einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter, den das Vormundschaftsgericht dann bestellt.
  • Patientenverfügung: Damit legen Sie für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit Ihren Willen bezüglich ärztlicher Behandlungen schriftlich fest.
  • Sorgerechtsverfügung: Sie bestimmen, wer Ihre Kinder nach Ihrem Tod als gesetzlicher Vormund vertreten soll. Und wer auf keinen Fall.

 

Vermögensnachfolge

Die Vermögensnachfolge ist ein komplexer und sensibler Vorgang. Die Vermögensübertragung ist im Hinblick auf Wünsche und Vorstellungen vorausschauend zu planen.

  • Ihre Nachlasssituation: Ist bereits für den Fall der Fälle vorgesorgt? Was ist rund um das Thema Vererbung elementar wichtig? Wie vermeidet man Streitigkeiten? Allgemeine Auskünfte, etwa zu Erbschaftssteuersätzen oder Freibeträgen, können wir Ihnen zur ersten Orientierung geben.
  • Ihre persönlichen Ziele: Wir unterstützen Sie dabei, Ihre persönlichen Ziele zu definieren. Beispielsweise die Familie und vor allem den Partner liquide und dauerhaft abgesichert zu wissen. Und das Erbe nach dem eigenen Willen aufzuteilen und weiterzugeben.
  • Ihr Vermögensnachfolgekonzept: Es kann Themen umfassen wie z. B. die Erbeinsetzung oder Schenkungen. Auch zu Testamentsvollstreckung oder Stiftungsgründung informieren wir Sie gern bei allgemeinen Fragen.
  • Ihr Konzept in Ihrem Sinn umsetzen: Nutzen Sie unsere Kompetenz. So gewinnen Sie viel Zeit durch weniger Verwaltungsaufwand rund ums Vermögen. Unsere Netzwerkpartner unterstützen Sie bei der Umsetzung des Nachfolgekonzepts.

 

Absicherung der Hinterbliebenen

Es gibt ein Gefühl von Sicherheit, den hinterbliebenen Partner oder die Kinder gut versorgt zu wissen. Allerdings sind erbrechtliche Angelegenheiten ohne weitreichende Kenntnisse nicht einfach zu gestalten.

Am besten sorgen Sie vor, indem Sie zu Lebzeiten ein Testament aufsetzen. Sonst gilt nicht Ihr Wille, sondern das gesetzliche Erbrecht. Das Testament sollte präzise auf die Situation der Hinterbliebenen abgestimmt sein. Sie wollen für Ausbildung, Studium oder das Leben auf eigenen Beinen vorsorgen? Hier sprechen wir mit Ihnen, welcher Weg der Vermögensbildung individuell am besten passt. Bei Schenkungen mit Absicherungscharakter ist die Wohnung nach dem Studium oder Altersvorsorgekapital beliebt.

Stiftungen

Immer mehr Menschen wollen „auf ewig“ Gutes bewirken – und nicht den gesamten Nachlass den Erben hinterlassen. Dauerhafter Kapitalerhalt oder Erbschaftssteuerfreier Erwerb sind gute Gründe, zu stiften. Ob zu Lebzeiten oder von Todes wegen. Naturschutz oder Forschung, Jugendarbeit oder Altenhilfe,  Kultur oder Sport und mehr – als Stifter fördern Sie Ihr Anliegen nachhaltig und wenn gewünscht regional.

Schenkungen

Sie möchten schon zu Lebzeiten für andere vorsorgen und dabei Steuern sparen? Dann sollten Sie eine Schenkung in Betracht ziehen.

Alle zehn Jahre können Sie im Rahmen der Freibeträge schenkungssteuerfrei Vermögen übertragen. Je früher wir Sie dazu umfassend informieren können, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie. Zeit ist hier wirklich Geld.

Testament

Sie möchten selbst bestimmen, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschieht? Dann führt kein Weg an einem Testament vorbei. Sonst regelt allein die gesetzliche Erbfolge, wer wie viel erbt. Durch ein Testament können Sie Ihre Erben selbst bestimmen. Sie können z. B. Erbquoten festsetzen, Teilungsanordnungen treffen oder Auflagen anordnen.

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