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Vorteile

Die Vorteile des Kinderkontos im Überblick

  • Konto mit wachsender Funktio­nalität – passt sich der Lebens­phase Ihres Kindes an
  • Als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter haben Sie das Konto Ihres Kindes jeder­zeit im Blick
  • Kosten­lose Konto­führung
  • Höchste Sicherheit für Ihr Kind – keine Konto­überziehung möglich
  • Die Konto­nummer bleibt ein Leben lang

Online-Banking

Als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter bekommen Sie einen kosten­freien Online-Banking-Zugang, um das Konto Ihres Kindes zu ver­walten. Mit dem inte­grierten Kontowecker lassen Sie sich über alle Konto­bewegungen per SMS, E-Mail oder App be­nachrichtigen.

Elternvollmacht

Mit der Elternvollmacht können sich gesetz­liche Ver­treterinnen und gesetz­liche Ver­treter gegen­seitig die Voll­macht zu­sprechen. So können Sie bequem und un­abhängig von­einander voll­umfänglich für das Kind handeln und das mit­wachsende Konto verwalten.

Funktionen

Diese Leistungen sind drin

Schritt für Schritt den Umgang mit Geld lernen

Vom Sparkonto oder Taschengeldkonto bis hin zum voll­wertigen Giro­konto – die Funktionalität des Sparkassen-Girokontos passt sich jeder Lebens­phase Ihres Kindes optimal an und begleitet Ihr Kind ein Leben lang.

Konto eröffnen
Fragen & Antworten

Häufige Fragen zum Kinderkonto

Wie kann ich ein Konto für mein Kind eröffnen?

Sie können die Konto­eröffnung bequem von Zuhause aus durch­führen. Hierzu sind neben der Ein­reichung der Geburts­urkunde auch Online-Legitimationen der gesetz­lichen Ver­tretung not­wendig. Wenn Sie bereits Online-Banking-Kundin oder Online-Banking-Kunde sind, können Sie die Konto­eröffnung auch mit einer TAN be­stätigen. Die zweite gesetz­liche Ver­tretung bestätigt die Konto­eröffnung immer über eine Online-Legitimation.

Kann mein Kind sich auch online legitimieren?

Ab dem 16. Lebens­jahr wird auch eine Online-Legitimation Ihres Kindes durch­geführt. Hierfür ist es not­wendig, dass Ihr Kind einen Reise­pass oder Personal­ausweis besitzt.

Wann braucht mein Kind ein eigenes Konto?

Das Kinderkonto können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind er­öffnen. Sie selbst, Ver­wandte oder Patinnen und Paten können auf dieses Konto ein­zahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein schönes Start­guthaben für einen künftigen Führer­schein, ein Auto oder Studium heran. Später, zum Beispiel mit sieben Jahren, wird das Kinderkonto automatisch zum Jugendgirokonto – auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld.

Ab wann bekommt mein Kind eine eigene Sparkassen-Card zum Konto?

Eine Sparkassen-Card bieten wir ab sieben Jahren an. Im Rahmen der Konto­eröffnung ab dem 7. Lebens­jahr ist die Sparkassen-Card auto­matisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 7. Lebensjahr, können Sie selbst ent­scheiden, wann Ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diese einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unter­schrift einer gesetz­lichen Ver­treterin oder eines gesetz­lichen Ver­treters.

Ab wann bekommt mein Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag?

Ein Online-Banking-Vertrag wird ab sieben Jahren an­geboten. Im Rahmen der Konto­eröffnung ab dem 7. Lebens­jahr ist der Online-Banking-Vertrag automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 7. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unter­schrift einer gesetz­lichen Ver­treterin oder eines gesetz­lichen Ver­treters.

Gibt es für mein Kind eine App zum Konto?

Eine spezielle App für Kinder gibt es nicht. Aber mit Ab­schluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann auch Ihr Kind die S-App nutzen. 

Muss mein Kind ein neues Konto eröffnen, wenn es volljährig wird?

Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Das Girokonto der Sparkasse bleibt bis zum 30. Geburts­tag kosten­frei. Für Schüler und Schülerinnen, Auszubildende und Studierende kostenfreie Kontoführung bis zum Alter von 30 Jahren. Ein entsprechender Nachweis ist erforderlich!

Wie viel Taschengeld ist angemessen?

Das Taschengeld sollte alters­gemäß ge­staffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschen­geld wöchent­lich gezahlt werden, ab un­gefähr 10 Jahren monat­lich. Ihr Kind sollte das Taschen­geld immer zu einem festen Zeit­punkt er­halten, damit es früh lernt, sein Geld ein­zuteilen. Für die Höhe des Taschen­geldes gibt der Beratungs­dienst Geld und Haushalt der Spar­kassen-Finanz­gruppe zusammen mit dem Deutschen Jugend­institut e. V. folgende Empfehlung:

Unter 6 Jahre0,50-1,00 Euro / Woche
6 Jahre1,00-1,50 Euro / Woche
7 Jahre1,50-2,00 Euro / Woche
8 Jahre2,00-2,50 Euro / Woche
9 Jahre2,50-3,00 Euro / Woche
10 Jahre16,00-18,50 Euro / Monat
11 Jahre18,50-20,20 Euro / Monat
12 Jahre20,50-23,00 Euro / Monat
13 Jahre23,00-25,50 Euro / Monat
14 Jahre25,50-30,50 Euro / Monat
15 Jahre30,50-38,00 Euro / Monat
16 Jahre38,00-45,50 Euro / Monat
17 Jahre45,50-61,00 Euro / Monat
Ab 18 Jahre61,00-76,00 Euro / Monat
Wie kann ich die Elternvollmacht einrichten?

Sie können die Elternvollmacht bequem online im Nach­gang der Konto­eröffnung vor­nehmen. Weitere Informationen zur Elternvollmacht finden Sie hier.

Welche Unterlagen werden für die Kontoeröffnung benötigt?

Für die Kontoeröffnung benötigen wir eine Kopie der Geburtsurkunde sowie einen gültigen Personalausweis. Sofern Sie nicht persönlich zur Legitimation erscheinen können, benötigen wir gegebenenfalls weitere Unterlagen. Besteht ein alleiniges Sorgerecht, bitten wir außerdem um einen entsprechenden Nachweis.

Preise & Entgelte

Preise & Entgelte

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis
sowie in unseren Entgeltinformationen.

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