Seit 2019 ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, 15 Prozent in Ihre neue Direktversicherung miteinzuzahlen, soweit er Beiträge zur Sozialversicherung spart. Die Verpflichtung ist nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) auf die tatsächliche Ersparnis begrenzt. In einigen Tarifverträgen können andere Regelungen greifen.
Nutzen Sie diesen bequemen und steuerbegünstigten Weg, um Ihre Rente aufzustocken. Oder lassen Sie sich am Vertragsende einfach das volle Kapital auszahlen. So oder so: Für Entspannung ist gesorgt. Gerne informiert Sie Ihr Berater über alles Weitere.
Seit Januar 2018 gilt das Betriebsrentenstärkungsgesetz zur Stärkung Ihrer Betriebsrente. Das BRSG soll die Betriebliche Altersversorgung für Sie noch attraktiver machen.
Ökonomischer und mit weniger Risiko: Das Gesetz zur Stärkung der Betriebsrente bringt Arbeitgebern genauso Vorteile. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der bAV-Reform indem sich die Mitarbeiterbindung erhöht. Mit der passenden betrieblichen Vorsorge für Mitarbeiter präsentieren sich Firmen als attraktiver Arbeitgeber.
Unabhängig vom Durchführungsweg können die Beiträge sowohl vom Arbeitgeber (arbeitgeberfinanzierte bAV) als auch vom Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) kommen. Auch ein Mix aus beidem ist möglich.In jedem Fall sparen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber kann zudem die Kosten bzw. Zuwendungen der betrieblichen Altersversorgung als Betriebsausgaben geltend machen.
Eine Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben seines Arbeitnehmers abschließt. Der Arbeitnehmer bzw. seine Angehörigen sind bezugsberechtigt
Eine Pensionskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer und/oder deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen gewährt.
Der Betrieb schließt sich in der Regel einer überbetrieblichen offenen Gruppen-Pensionskasse an (zum Beispiel die Sparkassen Pensionskasse) oder er gründet ein eigenes Versicherungsunternehmen, in dem er ausschließlich seine Arbeitnehmer versichert.
Ein Pensionsfonds ist ebenfalls eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung (z. B. der Sparkassen Pensionsfonds), die dem Arbeitnehmer bzw. seinen Angehörigen auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch gewährt.
Pensionsfonds sind verpflichtet, Versorgungsleistungen als lebenslange Altersrente zu erbringen. Im Versorgungsfall können auf Wunsch bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals in einer Summe ausgezahlt werden.
Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die häufig die Rechtsform einer GmbH, eines eingetragenen Vereins (z. B. ÖBAV Unterstützungskasse e.V.) oder einer Stiftung trägt, die auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt.
Faktisch ist dies für den berechtigten Arbeitnehmer nicht relevant, da der Arbeitgeber für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen einsteht.
Eine Direktzusage ist eine Zusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, ihm Versorgungsleistungen zu zahlen. Um dieses Versprechen einlösen zu können, wird in der Regel eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Die Direktzusage ist vor allem für größere Unternehmen sowie für die Versorgung von Führungskräften oder Gesellschafter-Geschäftsführern geeignet.